Ausleihbedingungen

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Für die Benutzung der Stadtbibliothek Neuss ist ein Benutzerausweis erforderlich, der bei der Anmeldung erstellt wird. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Pass und Ihre Meldebescheinigung mit. Sie füllen eine Anmeldekarte aus und erhalten sofort einen Benutzerausweis. Kinder und Jugendliche brauchen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte sowie den Personalausweis des Erziehungsberechtigten oder dessen Pass und Meldebescheinigung. Die Grundgebühr für die Ausleihe beträgt für Erwachsene 16 € pro Jahr oder 5 € pro Quartal, für Jugendliche unter 18 Jahren 11 € pro Jahr oder 3,50 € pro Quartal, für Familien mit Kindern unter 18 Jahren sowie Ehepaare 25 € pro Jahr. Kinder unter 6 Jahren zahlen keine Jahresgebühr. Firmen können für 77 € Jahresgebühr einen Benutzerausweis erwerben. Ein Tagesausweis ist für 2,00 € zu bekommen.

Über die Grundgebühr hinaus werden lediglich für Hörbücher und Audio-CDs (1,50 € je Medieneinheit und Ausleihperiode), für DVDs (2 € je Medieneinheit und Ausleihperiode) sowie für das "Bestseller"-Angebot bei Büchern, Audio-CDs (2,50 € je Ausleihperiode) und DVDs (3 € je Ausleihperiode) Ausleihgebühren erhoben.  Alle anderen Medien sind gebührenfrei entleihbar. Alternativ zu den Einzelausleihgebühren für Bestseller, DVDs, Hörbücher und Musik-CDs können Einzelpersonen auch eine pauschale Jahresgebühr von 110,- € bezahlen. Darin sind alle einzelnen Ausleihgebühren enthalten.

Nach Zahlung der Benutzungsgebühr wird der Benutzerausweis jeweils für 12 Monate gültig.

Mit einem gültigem Benutzerausweis können Sie

  • Bücher und Hörbücher für 28 Tage, DVDs für 7 Tage und alle übrigen Medien für 14 Tage ausleihen

  • entliehene Medien vormerken lassen (1,50 €)

  • nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken besorgen lassen (4 €).

Für jede Benutzerin und jeden Benutzer wird ein Konto geführt, das maschinell aktualisiert wird. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Sie von den Mitarbeitern der Stadtbibliothek erfahren,

  • welche Medien Sie zur Zeit entliehen haben

  • wann Sie die Medien entliehen haben und wann Sie sie spätestens zurückgeben müssen

  • welche Medien Sie bereits zurückgegeben haben, für die noch Versäumnisgebühren zu zahlen sind

  • wie hoch diese Gebühren sind

  • bis wann Ihr Ausweis gültig ist.

In bestimmten Fällen können im Benutzungskonto Sperrmerkmale gesetzt werden, die verhindern, dass ungeprüft weitere Ausleihen vorgenommen werden. Für Sie besteht damit die Möglichkeit, eine missbräuchliche Nutzung des Leserausweises zu verhindern, falls er verloren geht. Rufen Sie uns in diesem Fall unbedingt sofort an (Tel.: 90-4242).

Verlängerung der Leihfrist

Sollten Sie mit der Leihfrist von 28 Tagen für Bücher, 14 Tagen für CDs, CD-ROMs und Zeitschriften oder 7 Tagen für DVDs nicht auskommen, wird diese Leihfrist auf Wunsch verlängert, wenn keine Vormerkung für einen anderen Benutzer vorliegt. Um die Bestände der Stadtbibliothek mehr Benutzerinnen und Benutzern zugänglich zu machen, ist die Gesamtausleihzeit je Medium allerdings auf maximal drei Ausleihperioden beschränkt. Von der Verlängerungsmöglichkeit grundsätzlich ausgenommen sind lediglich die Bestände des "Bestseller"-Angebotes. Sie können uns Ihren Verlängerungswunsch persönlich, telefonisch (außer samstags) oder schriftlich mitteilen, beachten Sie jedoch, dass der Antrag spätestens am letzten Fristtag während der Ausleihzeiten bei uns eingegangen sein muss. Eine Leihfristverlängerung ist auch über Ihr Ausleihkonto im Online-Katalog möglich, den Sie im Rahmen dieses Web-Angebotes unter Katalog/Ausleihkonto finden.

Auskunft und Hilfe

Bei allen Fragen nach Inhalt und Bestand der Stadtbibliothek, aber auch nach der Verwaltung Ihrer Ausleih- und Benutzerdaten stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Informationsplätzen jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne, die gewünschte Literatur zu finden und sich in der Bibliothek zu orientieren.